Klemmschlossgurt 25 mm, einteilig in rot. Zur Befestigung kleiner und mittelschwerer Ladung für eine schnelle und effiziente Ladungssicherung im Pkw oder Kleintransporter. Durch das vorhandene Klemmschloss, kann die Ladung bequem und schnell gesichert werden.
Unser Klemmschlossgurt 25 mm ist zur Sicherung von kleiner und Mittelschwerer Ladung und ein beliebtes Mittel zur Ladungssicherung im Bereich Pkw, Anhänger und Kleintransporter. Durch das geringe Gewicht und das kleine Klemmschloss, findet er Platz in jedem Handschuhfach und Pkw-Kofferraum.
Zum richtigen verzurren wird das Gurtband von unten in das Klemmschloss eingefädelt und das Gurtband bis zum gewünschten Punkt durchgezogen. Danach mit der Hand gespannt und anschließend mit der Gurtbandklemme fixiert. Bei der Verwendung ist zu beachten, dass ein Heben oder Tragen von Lasten mit einem Klemmschlossgurt nicht erlaubt ist. Die Vorspannkraft, welche über das Klemmschloss aufgebracht wird, ist sehr gering. Daher empfehlen wir einen Gurt mit Druckratsche, sollten höhere Vorspannkräfte benötigt werden.
Der Klemmschlossgurt, kann ausschließlich zur Umreifung von Ladegut verwendet werden. Die zulässige Zurrkraft (LC) beträgt hierbei 400 daN.
Der Klemmschlossgurt ist optimal zur Befestigung von kleinen Möbelteilen, Gartengeräte oder Getränkekisten. Beachten Sie, das in vielen Fällen weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung wie Antirutschmatte, Abdecknetz oder Kantenschutzwinkel benötigt werden, um entsprechend der VDI 2700 oder der DIN EN 12195-2 zu sichern.
Hauptsächlicher Einsatzbereich des Zurrgurtes ist das Niederzurren. Hier ist die Vorspannkraft des Gurtes entscheidend. Die erreichbare Vorspannkraft ist von der Art der Ratsche abhängig, mit der diese Vorspannkraft aufgebracht wird.
Ein wichtiger Faktor für die erreichbare Vorspannkraft ist auch der Zurrwinkel α, der zwischen der Ladefläche und dem Zurrgurt gemessen wird.
Im Februar 2001 ist die Europäische Norm DIN EN 12 195, Teil 2, „Zurrgurte aus Chemiefasern” in Kraft. Sie ersetzt die nationale DIN 60 060.
Auf dem Zurrgurtetikett, das den Vorschriften der DIN 12195 entspricht, ist die Vorspannkraft der Ratsche im geraden Zug als STF (Standard Tension Force) angegeben. Dieser Wert wurde bei der Prüfung mit einer Handkraft SHF (Standard Hand Force) von 50 daN erreicht.
Die Belastbarkeit des Zurrgurtes wird auf dem Etikett mit LC (Lashing Capacity) und bei alten Gurten mit Fzul (zulässige Zugkraft) angegeben. Diese Angaben sind essentiell beim Direktzurren (der Zurrgurt wird direkt an der Ladung eingehängt und zur Ladefläche gespannt, auch Diagonalzurren genannt) von Bedeutung.
Wurde ein Zurrgurt nach Ablauf der Übergangsfrist Mai 2001 hergestellt, so hat er den Vorgaben der DIN EN 12195 zu entsprechen.
– Fertigungsnorm
– Material
– Dehnung Gurtband (max. 7%)
– SHF = normale Handkraft
– SFT = Vorspannkraft der Ratsche
– LC = zulässige Zurrkraft
– Rückverfolgungscode
– Länge
– Herstellungsjahr (kein Haltbarkeitsdatum)
– Hinweis
– Hersteller
– Herstelleradresse (Pflichtangabe laut Produktsicherheitsgesetz)
Alle Zurrgurte sollten vor dem Einsatz einer optischen Prüfung unterzogen werden! Viele Zurrmittel, welche in der Praxis eingesetzt werden, sind deutlich sichtbar beschädigt und daher ablegereif. Jeder verantwortungsbewusste Anwender würde diese Zurrgurte aus dem Verkehr ziehen und durch neue ersetzen.
Wird die Ablegereife eines Zurrgurts festgestellt, so ist das Zurrmittel unverzüglich von der Benutzung auszuschließen. Folgende Punkte sollten daher geprüft werden:
Gurtband
– Einschnitte > 10 %
– Beschädigung an der Naht
– Verformungen durch Hitze oder Chemikalien
Ratsche
– Verformung der Schlitzwelle
– Verschleiß am Zahnkranz
– Gebrochen oder verformt
– Spannhebel
Beschlagteile
– Hakenaufweitung von mehr als 5%
– Risse oder erhebliche Korrosion
– Verformung
– Bruch des Hakens
Kennzeichnung auf dem Label
– Unleserliche Angaben
– Fehlendes/abgerissenes
Im Bereich der Ladungssicherung können Spanngurte und Zurrgurte im alltäglichen Geschäft von Speditionen und Logistikunternehmen zum Einsatz. Alle
Zurrgurte werden nach der DIN EN 12195-2 produziert und haben eine maximale Dehnung von 5%. Auch verfügen fast alle Standard-Gurte über ein eigenes GS-Zertifikat.
Straßenverkehrsordnung und VDI 2700-Richtlinie
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
VDI 2700a
Die VDI-Richtlinien sind anerkannte Regeln der Technik und diese sind laut gerichtlicher Rechtsprechung anzuwenden. Laut Gesetz hat die Ladungssicherung auf Basis der anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDI Richtlinien und DIN EN Normen) zu erfolgen.