Umreifungsgurt 25 mm. Einteiliger Zurrgurt nach EN 12195-2 gefertigt. Hergestellt aus hochwertigem, roten Gurtband in 25 mm Breite mit Druckratsche. LC 800 daN. Zur Ladungssicherung im Pkw, Anhänger und Kleintransporter.
Unser einteiliger Umreifungsgurt 25 mm ist ausgestattet mit einer hochwertigen Druckratsche (STF 100 daN) und erreicht einen LC von 800 daN. Das Gurtband ist aus rotem PES Gewebe mit einer Dehnung < 5 % hergestellt. Das angenähte blaue Zurrgurtetikett, welches zum besseren Schutz zusätzlich eingeschweißt ist, beinhaltet alle erforderlichen und vorgeschriebenen Angaben zum Zurrgurt.
Häufige Verwendung eines Umreifungsgurt ist z.B. der Möbeltransport. Denn ohne die vorhandenen Endbeschläge verringert sich auch die Gefahr von Kratzern und Beschädigungen an dem zu sichernden Ladegut.
Der Umreifungsgurt 25 mm kommt in der Anwendung ohne Endbeschlag aus. Das Ende des Gurtbandes wird im Gegensatz zu einem zweiteiligen Zurrgurt beim Zurren wieder zurück in die Ratsche geführt. Man spricht hier von einer Umreifung der Ware bzw. des Ladeguts.
Oft wird ein Umreifungsgurt im Zurrverfahren „Schlingenzurren“ eingesetzt. Diese Zurrart ist eine Unterform des „Direktzurrens“. Hierbei zählt ausschließlich der LC statt dem gewohnten SHF oder STF. Entscheidend ist auch die zulässige Zurrkraft sowie die Zugkraft der Zurrpunkte auf der Lkw-Ladefläche.
Die Druckratsche oder auch Kurzhebelratsche genannt, besitzt einen STF von 100 daN. STF bedeutet Standard Tension Force und bezeichnet die Vorspannkraft, die mittels des SHF 50 daN (Standard Hand Force, Handkraft) in den Gurt eingeleitet werden kann.
Mit einem LC (Lashing Capacity) von 800 daN in der Umreifung, ist der Umreifungsgurt optimal zur Ladungssicherung im Bereich Pkw, Anhänger und Kleintransporter. Der genannte LC-Wert beschreibt die maximale Kraft, die in den Zurrgurt eingeleitet werden darf. Alle Informationen dazu finden Sie auf dem blauen, eingenähten, sowie zusätzlich eingeschweißten Etikett an der Druckratsche.
Bekannte Zurrmethoden mit dem Umreifungsgurt sind die Kopfschlingen, sowie das Umreifungszurren. Letztlich auch die Kombination aus beiden Verfahren. Die Kopfschlinge kommt zur Anwendung, wenn der Transporter über keine ausreichenden Befestigungspunkte verfügt oder die Ware zu empfindlich für eine Niederzurrung ist. Umreifungszurren kommt oft auch beim Transport von liegenden Rollen zur Anwendung. Diese werden dann von mindestens 2 Paar Zurrmitteln gehalten. ACHTUNG: Bei diesem Verfahren sind weitere Sicherungen in Längsrichtung und ggf. nach Hinten erforderlich.
Beachten Sie vor jeder Verwendung des Umreifungsgurt die Vorgaben zur Ablegereife von Zurrgurten! Denn in der VDI 2700 Blatt 3.1 und in der DIN EN 12195-2 ist klar definiert, wann ein Gurt ablegereif ist und somit zur Ladungssicherung nicht mehr verwendet werden darf.
Unter anderem können Einschnitte des Gurtbandes größer 10 % an der Webkante sowie beschädigte Nähte zum Ausmustern des Gurtes sorgen. Auch Verformungen oder Defekte an der Druckratsche sind Kriterien, welche einen weiteren Einsatz eines Zurrgurtes zwingend beenden können.
Sollte ein Zurrgurt derartige Beschädigungen vor der Anwendung aufweisen, ist dieser unverzüglich zu entsorgen und nicht mehr zur Ladungssicherung zugelassen.
Hauptsächlicher Einsatzbereich des Zurrgurtes ist das Niederzurren. Hier ist die Vorspannkraft des Gurtes entscheidend. Die erreichbare Vorspannkraft ist von der Art der Ratsche abhängig, mit der diese Vorspannkraft aufgebracht wird.
Ein wichtiger Faktor für die erreichbare Vorspannkraft ist auch der Zurrwinkel α, der zwischen der Ladefläche und dem Zurrgurt gemessen wird.
Im Februar 2001 ist die Europäische Norm DIN EN 12 195, Teil 2, „Zurrgurte aus Chemiefasern” in Kraft. Sie ersetzt die nationale DIN 60 060.
Auf dem Zurrgurtetikett, das den Vorschriften der DIN 12195 entspricht, ist die Vorspannkraft der Ratsche im geraden Zug als STF (Standard Tension Force) angegeben. Dieser Wert wurde bei der Prüfung mit einer Handkraft SHF (Standard Hand Force) von 50 daN erreicht.
Die Belastbarkeit des Zurrgurtes wird auf dem Etikett mit LC (Lashing Capacity) und bei alten Gurten mit Fzul (zulässige Zugkraft) angegeben. Diese Angaben sind essentiell beim Direktzurren (der Zurrgurt wird direkt an der Ladung eingehängt und zur Ladefläche gespannt, auch Diagonalzurren genannt) von Bedeutung.
Wurde ein Zurrgurt nach Ablauf der Übergangsfrist Mai 2001 hergestellt, so hat er den Vorgaben der DIN EN 12195 zu entsprechen.
Alle Zurrgurte sollten vor dem Einsatz einer optischen Prüfung unterzogen werden! Viele Zurrmittel, welche in der Praxis eingesetzt werden, sind deutlich sichtbar beschädigt und daher ablegereif. Jeder verantwortungsbewusste Anwender würde diese Zurrgurte aus dem Verkehr ziehen und durch neue ersetzen.
Wird die Ablegereife eines Zurrgurts festgestellt, so ist das Zurrmittel unverzüglich von der Benutzung auszuschließen. Folgende Punkte sollten daher geprüft werden:
Gurtband
Ratsche
Beschlagteile
Kennzeichnung auf dem Label
Im Bereich der Ladungssicherung können Spanngurte und Zurrgurte im alltäglichen Geschäft von Speditionen und Logistikunternehmen zum Einsatz. Alle
Zurrgurte werden nach der DIN EN 12195-2 produziert und haben eine maximale Dehnung von 5%. Auch verfügen fast alle Standard-Gurte über ein eigenes GS-Zertifikat.
Straßenverkehrsordnung und VDI 2700-Richtlinie
§ 22 StVO
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
VDI 2700a
Die VDI-Richtlinien sind anerkannte Regeln der Technik und diese sind laut gerichtlicher Rechtsprechung anzuwenden. Laut Gesetz hat die Ladungssicherung auf Basis der anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDI Richtlinien und DIN EN Normen) zu erfolgen.