Zurrgurt 35 mm. Zweiteiliger Zurrgurt nach EN 12195-2 gefertigt. Hergestellt aus hochwertigem, roten Gurtband in 35 mm Breite mit Endbeschlag Kombi-Anker-Zurrbeschlag und Druckratsche. Ideal zur Ladungssicherung im Lkw.

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  • 4 m
  • 6 m
  • 8 m
  • 4,5 m

Produktbilder

Artikelbeschreibung

Unser Zurrgurt 35 mm ist ein flexibler und gerne verwendeter Gurt zur Ladungssicherung. Ausgerüstet mit einer Druckratsche und einem STF von 150 daN findet der Zurrgurt seine Verwendung im Bereich Lkw.

Der Zurrgurt 35 mm wird mit einem qualitativ hochwertigen, roten Gurtband gefertigt und besitzt am Festende (FE) sowie am Losende (LS) den robusten Kombi-Anker-Zurrbeschlag. Dieser ist passend in der Kombi-Anker Zurrschiene. Beachten Sie, dass beim Einhaken des Zurrhakens dieser nur im Hakengrund belastet werden darf. Bei Nichtbeachtung oder fehlerhafter Anwendung können Aufbiegungen des Materials zu Brüchen des Hakens und somit zum Versagen der gesamten Ladungssicherung führen.

Für abweichende Anwendungsfälle erhalten Sie unsere Spanngurte natürlich auch mit anderen Endbeschlägen wie Karabinerhaken oder Doppelspitzhaken. Erkundigen Sie sich hier im Shop oder fragen Sie unser technisch versiertes Servicepersonal. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das gewebte Gurtband ist aus rotem PES Gewebe mit einer Dehnung < 5 %. Das angenähte blaue Zurrgurtetikett, welches zum besseren Schutz zusätzlich eingeschweißt ist, beinhaltet alle erforderlichen und vorgeschriebenen Angaben zum Zurrgurt.

Die Druckratsche oder auch Kurzhebelratsche genannt, besitzt einen STF von 150 daN. STF bedeutet Standard Tension Force und bezeichnet die normale Vorspannkraft, die mittels des SHF 50 daN (Standard Hand Force) in den Gurt eingeleitet werden kann.

Mit einem LC (Lashing Capacity) von 750 daN im geraden Zug und 1.500 daN in der Umreifung, ist der Spanngurt 35mm optimal zur Ladungssicherung. Die genannten Werte beschreiben die maximale Kraft, die im geraden Zug und der Umreifung in den Gurt eingeleitet werden darf. Alle Informationen dazu finden Sie auf dem blauen, eingenähten und zusätzlich eingeschweißtem Zurrgurtetikett auf Fest- und Losende.

Beachten Sie vor jeder Verwendung des Zurrgurts die Vorgaben zur Ablegereife von Zurrgurten! Denn in der VDI 2700 Blatt 3.1 und in der DIN EN 12195-2 ist klar definiert, wann ein Gurt ablegereif ist und somit zur Ladungssicherung nicht mehr verwendet werden darf.

Unter anderem können Einschnitte des Gurtbandes größer 10 % an der Webkante sowie beschädigte Nähte zum Ausmustern des Gurtes sorgen.  Auch Verformungen oder Defekte an der Druckratsche oder den Endbeschlägen sind Kriterien, welche einen weiteren Einsatz eines Zurrgurtes zwingend beenden können.

Sollte ein Zurrgurt derartige Beschädigungen vor der Anwendung aufweisen, ist dieser unverzüglich zu entsorgen und nicht mehr zur Ladungssicherung zugelassen.
Näheres erfahren Sie auch in unserem Ratgeber unter Ablegereife von Zurrgurten (ladungssicherung.eu)

 

Spanngurte

Hauptsächlicher Einsatzbereich des Zurrgurtes ist das Niederzurren. Hier ist die Vorspannkraft des Gurtes entscheidend. Die erreichbare Vorspannkraft ist von der Art der Ratsche abhängig, mit der diese Vorspannkraft aufgebracht wird.

Ein wichtiger Faktor für die erreichbare Vorspannkraft ist auch der Zurrwinkel α, der zwischen der Ladefläche und dem Zurrgurt gemessen wird.

Im Februar 2001 ist die Europäische Norm DIN EN 12 195, Teil 2, „Zurrgurte aus Chemiefasern” in Kraft. Sie ersetzt die nationale DIN 60 060.

 

Pflichtangaben eines Zurrgurt-Label nach VDI_Richtlinie 2700 und DIN 12195-2

Auf dem Zurrgurtetikett, das den Vorschriften der DIN 12195 entspricht, ist die Vorspannkraft der Ratsche im geraden Zug als STF (Standard Tension Force) angegeben. Dieser Wert wurde bei der Prüfung mit einer Handkraft SHF (Standard Hand Force) von 50 daN erreicht.

Die Belastbarkeit des Zurrgurtes wird auf dem Etikett mit LC (Lashing Capacity) und bei alten Gurten mit Fzul (zulässige Zugkraft) angegeben. Diese Angaben sind essentiell beim Direktzurren (der Zurrgurt wird direkt an der Ladung eingehängt und zur Ladefläche gespannt, auch Diagonalzurren genannt) von Bedeutung.

Wurde ein Zurrgurt nach Ablauf der Übergangsfrist Mai 2001 hergestellt, so hat er den Vorgaben der DIN EN 12195 zu entsprechen.
– Fertigungsnorm
– Material
– Dehnung Gurtband (max. 7%)
– SHF = normale Handkraft
– SFT = Vorspannkraft der Ratsche
– LC = zulässige Zurrkraft
– Rückverfolgungscode
– Länge
– Herstellungsjahr (kein Haltbarkeitsdatum)
– Hinweis
– Hersteller
– Herstelleradresse (Pflichtangabe laut Produktsicherheitsgesetz)

 

Optische Prüfung von Zurrgurte

Alle Zurrgurte sollten vor dem Einsatz einer optischen Prüfung unterzogen werden! Viele Zurrmittel, welche in der Praxis eingesetzt werden, sind deutlich sichtbar beschädigt und daher ablegereif. Jeder verantwortungsbewusste Anwender würde diese Zurrgurte aus dem Verkehr ziehen und durch neue ersetzen.

Wird die Ablegereife eines Zurrgurts festgestellt, so ist das Zurrmittel unverzüglich von der Benutzung auszuschließen. Folgende Punkte sollten daher geprüft werden:

Gurtband
– Einschnitte > 10 %
– Beschädigung an der Naht
– Verformungen durch Hitze oder Chemikalien

Ratsche
– Verformung der Schlitzwelle
– Verschleiß am Zahnkranz
– Gebrochen oder verformt
– Spannhebel

Beschlagteile
– Hakenaufweitung von mehr als 5%
– Risse oder erhebliche Korrosion
– Verformung
– Bruch des Hakens

Kennzeichnung auf dem Label
– Unleserliche Angaben
– Fehlendes/abgerissenes

 

Sicherheit

Im Bereich der Ladungssicherung können Spanngurte und Zurrgurte im alltäglichen Geschäft von Speditionen und Logistikunternehmen zum Einsatz. Alle
Zurrgurte werden nach der DIN EN 12195-2 produziert und haben eine maximale Dehnung von 5%. Auch verfügen fast alle Standard-Gurte über ein eigenes GS-Zertifikat.

Straßenverkehrsordnung und VDI 2700-Richtlinie
§ 22 StVO
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.

VDI 2700a
Die VDI-Richtlinien sind anerkannte Regeln der Technik und diese sind laut gerichtlicher Rechtsprechung anzuwenden. Laut Gesetz hat die Ladungssicherung auf Basis der anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDI Richtlinien und DIN EN Normen) zu erfolgen.